WEITERBILDUNG FÜR BERUFSKRAFTFAHRER

Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.

Themen und Details erbitten wir Sie telefonisch oder per Mail zu erfragen.

Termine für Weiterbildung

  • Die Termine finden meist gegen Ende des Jahres statt.
  • Oder nach Absprache, wenn mehr als fünf Teilnehmer individuelle Vereinbarung möglich.